Die Demcom Management GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung von Demcom Management GmbH Vertragsbestandteil.
1. Leistungen von Demcom Management GmbH
1.1 Die Leistungen von Demcom Management GmbH ergeben sich aus dem Einzelvertrag bzw. der vom Kunden unterschriebenen bzw. online erteilten Bestellung.
1.2 Das Schweigen von Demcom Management GmbH auf eine Bestellung des Kunden stellt auch im Rahmen einer fortbestehenden Geschäftsbeziehung keine Annahme dar. Bestellungen des Kunden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Annahme durch Demcom Management GmbH.
1.3 Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gelten nicht für Bestätigungsschreiben, die an Demcom Management GmbH gerichtet sind.
1.4 Demcom Management GmbH kann für die Erbringung ihrer Leistungen Erfüllungsgehilfen,insbesondere Netzbetreiber, einsetzen.
1.5 Demcom Management GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten, insbesondere der vorhandenen Kapazitäten. Demcom Management GmbH ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kapazitäten für den Kunden bereitzustellen.
Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
1.6 Demcom Management GmbH behält sich vor, im Falle von erforderlichen Wartungsarbeiten ihre Leistungen zeitweise einzuschränken oder auszusetzen.
1.7 Demcom Management GmbH behält sich vor, ihre Leistungen einzuschränken oder die Art der Leistungs-erbringung zu ändern, sofern dies durch gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder aufgrund von Änderungen der Leistungen von Netzbetreibern erforderlich ist. Solche Änderungen wird Demcom Management GmbH , sofern möglich, dem Kunden zwei Wochen im voraus mitteilen. im Falle einer Änderung zu Lasten des Kunden ist dieser berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Mitteilung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Änderung als genehmigt. Demcom Management GmbH wird den Kunden hierauf in der Mitteilung hinweisen.
1.8 Demcom Management GmbH behält sich vor, ihre Leistungen auszusetzen, wenn sie Anzeichen für eine missbräuchliche Inanspruchnahme ihrer Leistungen erhält oder eine Gefährdung ihrer Einrichtungen zu befürchten ist. Zu diesem Zweck kann Demcom Management GmbH Bestands- und
Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen.
1.9 Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen, auf die Demcom Management GmbH keinen Einfluss hat und die von Demcom Management GmbH nicht zu vertreten sind, entbinden Demcom Management GmbH für ihre
Dauer sowie einer zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft erforderlichen angemessenen Nachfrist von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Falls die Störung länger als vier Wochen dauert, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
1.10 Demcom Management GmbH ist zur Lieferung von Einzelgesprächsnachweisen und Call Detail Records (CDR) nur verpflichtet, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich bestimmt ist.
1.11 Die gewerbsmäßige Verfügungsstellung der Leistungen von Demcom Management GmbH durch den Kunden an Dritte (Reselling) ist nur mit Zustimmung von Demcom Management GmbH zulässig. Werden die Leistungen ohne diese Zustimmung weitergegeben, ist Demcom Management GmbH berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Eine Ausdehnung oder sonstige Änderung bei der Weitergabe der Leistungen an Dritte ist Demcom Management GmbH im voraus anzuzeigen.
2. Leistungen von Demcom Management GmbH für Calling Cards des Kunden
2.1 Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 2 gelten ergänzend für den Fall, dass Demcom Management GmbH nach dem Einzelvertrag Leistungen für CallingCards des Kunden zu erbringen hat.
2.2 Demcom Management GmbH richtet für den Kunden entsprechend dem Einzelvertrag bestimmte Gebühren-kontingente für Sprachtelefonie ein.
2.3 Demcom Management GmbH übermittelt dem Kunden für jedes eingerichtete Kontingent die Einwahl-nummern und eine Identifikationsnummer. Die Einwahlnummern sind auf eine durchschnittliche Belastung ausgelegt. In starken Belastungszeiten können Beschränkungen der
Einwahlmöglichkeiten entstehen.
2.4 Dem Kunden ist bekannt, dass bestimmte Rufnummern (beispielsweise Servicerufnummern) unter Verwendung der Calling Cards nicht wählbar sein können und Calling Cards bei bestimmten
Telefonen (z.B. öffentliche Münz- oder Kartentelefone) nicht oder nur mit zusätzlichen Gebühren (insbesondere in Hotels) verwendet werden können.
2.5 Wenn ein einzelnes Gebührenkontingent aufgebraucht ist, wird das laufende Gespräch ohne weitere Mitteilung abgebrochen und das Telefonkontingent gelöscht.
2.6 Ein Telefonkontingent wird je nach Produkt zwischen zwei und zwölf Monate nach Erstbenutz-ung an den Kunden gelöscht.
2.7 Die für den Kunden bereitgestellten Einwahlnummern werden durch diesen Vertrag nicht auf den Kunden übertragen. Es besteht auch im Falle der Beendigung des Vertrages kein Anspruch auf
Übertragung.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird die Leistungen von Demcom Management GmbH nur über technisch einwandfreie und zugelassene Telekommunikationsanlagen nutzen. Ihm obliegt die Bereitstellung der von seiner Seite für die Leistungserbringung durch Demcom Management GmbH erforderlichen technischen Einrichtungen.
Die Herstellung der Verbindung zum Switch von Demcom Management GmbH ist vom Kunden auf eigene Kosten zu realisieren.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Demcom Management GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er Anzeichen für eine unbefugte Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte oder sonst unbefugte Einwirkungen auf die Telekommunikationseinrichtungen erhält. Der Kunde hat die durch eine solche unbefugte Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu tragen.
3.3 Demcom Management GmbH ist berechtigt, vom Kunden auch nachträglich die Bestellung einer Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank zu verlangen. Die Höhe der Bürgschaft wird nach dem Gesamtbetrag der Rechnungen für die letzten drei Monate unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung des von Demcom Management GmbH zu verarbeitenden Telekommuni- kationsvolumens festgelegt.
4. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit Calling Cards
4.1 Die nachfolgenden Pflichten des Kunden gelten ergänzend für den Fall, dass er Leistungen von
Demcom Management GmbH für Calling Cards bezieht.
4.2 Der Kunde druckt auf seinen Calling Cards Einwahlnummer und Identifikationsnummer zusammen mit dem der Identifikationsnummer zugeordneten Gebührenkontingent aufdruckt. Eine Identifikationsnummer darf nur für jeweils eine Calling Card verwendet werden.
4.3 Produktion, Vermarktung und Verkauf der Calling Cards werden vom Kunden im eigenen Namen durchgeführt. Ein Recht zur Nennung von Demcom Management GmbH in diesem Zusammenhang oder zur Verwendung der Marken von Demcom Management GmbH besteht nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Vertrag.
4.4 Der Kunde wird seine Endkunden in geeigneter Weise über die Handhabung von Calling Cards und auf die hiermit verbundenen Besonderheiten und etwaigen Einschränkungen, insbesondere die
in Ziffer 2.4 genannten, hinweisen.
4.5 Der Kunde wirkt durch geeignete Bestimmungen und Hinweise in den Verträgen mit seinen Endkunden darauf hin, dass die von Demcom Management GmbH übermittelten Identifikationsnummern vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden. Der Kunde verpflichtet alle Mitarbeiter, Dienst-leister und Wiederverkäufer entsprechend. Für die missbräuchliche Verwendung von Identifi-kationsnummern ist der Kunde verantwortlich, soweit die Identifikationsnummern nicht im
Einflussbereich von Demcom Management GmbH unberechtigt Dritten bekannt werden. Der Kunde informiert Demcom Management GmbH unverzüglich, wenn ihm Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Identifikations-nummern vorliegen. Demcom Management GmbH kann nach eigenem Ermessen Telefonkontingente in Missbrauchsfällen sperren
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Preise und Abrechnungsintervalle ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von Demcom Management GmbH, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
5.2 Demcom Management GmbH stellt dem Kunden für ihre Leistungen vor bzw. nach der Leistungserfüllung eine Rechnung aus. Demcom Management GmbH ist jedoch berechtigt, auch bislang nicht berechnete Leistungen aus früheren Abrechnungsperioden nachträglich in
Rechnung zu stellen. Demcom Management GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Demcom Management GmbH Seite 2
5.3 Im Falle von Leistungen für Calling Cards ist vor Aktivierung der Identifikationsnummern einer Vorauszahlung an Demcom Management GmbH zu leisten. Demcom Management GmbH ist berechtigt, die restlichen Gesprächsguthaben zu sperren, wenn die Vorauszahlung aufgebraucht ist.
5.4 Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zur Zahlung fällig sofern es keine schriftl. Sondervereinbarungen gibt, mündlicher Nebenabreden sind unwirksam.
5.5 Demcom Management GmbH behält sich vor, die Preise für ihre Leistungen zur Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung und zum Ausgleich von Preiserhöhungen der Netzbetreiber zu erhöhen. Demcom Management GmbH wird den Kunden zwei Wochen im voraus über eine Preiserhöhung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von einer Woche nach der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen Preise als vom Kunden genehmigt. Demcom Management GmbH wird den Kunden hierauf in der Preismitteilung hinweisen.
5.6 Gegen Forderungen von Demcom Management GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.7 Einwendungen gegen die Rechnungen von Demcom Management GmbH kann der Kunde nur innerhalb von zwei Wochen nach Zugang erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
5.8 Für unrichtige Entgeltforderungen für Leistungen von Demcom Management GmbH, deren richtige Höhe nicht feststellbar ist, hat Demcom Management GmbH vorbehaltlich eine anderweitigen gütlichen Einigung der Parteien im Einzelfall wenigstens Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt aus den sechs letzten unbeanstandeten Rechnungen; sind weniger Rechnungen gestellt worden, ist deren Durchschnitt maßgebend.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Demcom Management GmbH erbringt ihre Leistungen entsprechend der ihr von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Kapazitäten. Demcom Management GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Leistungen, tritt jedoch an den Kunden für den Fall einer Unterbrechung ihre Gewährleistungsansprüche gegen die betreffenden Netzbetreiber ab.
6.2 Demcom Management GmbH übernimmt keine Gewährleistung im Falle der Beeinträchtigung ihrer Leistungen, die auf einem Verstoß des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten beruhen, insbesondere wenn der Kunde fehlerhafte oder nicht zugelassene Telekommunikationseinrichtungen verwendet oder er angemessene Vorkehrungen gegen einen Missbrauch von Identifikationsnummern von Calling Cards unterlassen hat.
6.3 Demcom Management GmbH haftet für Schäden, des Kunden im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit Demcom Management GmbH eine vertragswesentliche Leistungspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
6.4 Die Haftung von Demcom Management GmbH gegenüber dem Kunden ist auf EUR 25.000 je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Soweit § 5 Kundenschutzverordnung Anwendung findet, richtet sich die Haftungshöchstgrenze nach den Vorgaben dieser Vorschrift.
6.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche, insbesondere deliktische Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeschränkt.
6.6 Der Kunde stellt Demcom Management GmbH von allen Ansprüchen frei, die von seinen Endkunden gegen Demcom Management GmbH erhoben werden. Dies gilt insbesondere im Falle der unbefugten Nutzung der Leistungen von Demcom Management GmbH durch Dritte.
6.7 Produkte von Fremdherstellern wie z. B. IDT, Merkur, Dentel, BT, GlobalNomi, für GSM-SIM Karten und Auflade-Voucher u.a. werden von Demcom Management GmbH lediglich im Auftrag des Herausgebers weiterverkauft bzw. vermittelt. Es besteht kein Anspruch auf eine eventuelle De- Aktivierung bzw. Gutschrift aus irgenteinem Grund gegenüber Demcom Management GmbH. Sollten Leistungen der Dritten für diese Produkte nicht mehr erfüllt werden, kann daraus kein Anspruch gegenüber Demcom Management GmbH abgeleitet werde. Demcom Management GmbH ist zum vollumfänglichen Inkasso verpflichtet.
7. Laufzeit
7.1 Sofern der Vertrag die Laufzeit nicht bestimmt, wird er für die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht jeweils drei Monate vor Ablauf von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Demcom Management GmbH insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung eines Betrages, der dem durchschnittlichen Rechnungsbetrag für zwei Monate entspricht, in Verzug ist.
7.3 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Demcom Management GmbH, die durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand begründet ist, ist der Kunde verpflichtet, Demcom Management GmbH eine Entschädigung in Höhe der Entgelte zu zahlen, die auf Grundlage bisheriger Rechungen bis zum nächstmöglichen Zeitpunk der Beendigung des Vertrages nach Ziffer 5.1 zu erwarten gewesen wären.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Demcom Management GmbH verarbeitet die Bestands- und Verbindungsdaten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
8.2 Demcom Management GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung, insbesondere die Bedingungen des Vertrages und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, vertraulich zu behandeln und solche Informationen weder direkt noch indirekt für eigene oder fremde wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Dies gilt nicht, sofern diese Informationen bereits aus Quellen, die nicht solche der Parteien sind, bekannt waren oder wenn eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung solcher Informationen besteht.
8.3 Alle Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Pressemitteilungen jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, sind vor der Freigabe inhaltlich mit der anderen Partei abzustimmen.
9. Sonstiges
9.1 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform unter Ausschluss der elektronischen Form.
9.2 Demcom Management GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Demcom Management GmbH wird Demcom Management GmbH wird den Kunden zwei Wochen im voraus über eine solche Änderung informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von einer Woche nach der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen allgemeinen Geschäfts- bedingungen zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen Bedingungen als vom Kunden genehmigt. Demcom Management GmbH wird den Kunden hierauf in der Mitteilung über die Änderung hinweisen.
9.3 Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Demcom Management GmbH abtreten.
9.3 Der Vertrag zwischen Demcom Management GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich türkischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Sarnen. Demcom Management GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmung des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäfts- bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine Regelung, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und von den Parteien angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächstenkommt.